1. Was ist eigentlich der Maschinenring?

Der Maschinenring ist ein Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, den überbetrieblichen Maschineneinsatz unter den Mitgliedern zu fördern. Die Tätigkeit des Maschinenringes besteht nicht darin, selber eigene landwirtschaftliche Maschinen zu besitzen, sondern beschränkt sich auf die Vermittlung von Dienstleistungen unter den Mitgliedern.

2. Wer kann Mitglied im Maschinenring werden?

Um oben genannte Vorteile nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden, um als Mitglied im Maschinenring aufgenommen zu werden:
- Antragsteller muss Eigentümer (Fruchtnießer) oder Besitzer (Pächter) von Land- und forstwirtschaftlichen Grund sein;
- Der Antragsteller muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben;
- Der Antragsteller muss eine Mwst. Nr. in der Landwirtschaft haben;
- Der Antragsteller muss einen Ertrag aus der eigenen landw. Tätigkeit erwirtschaften; z.b. Verkauf von Milch, Obst, Gemüse, Wein, Holz, Futter ecc.
- Ist der Antragsteller eine öffentliche Körperschaft (Gemeinde, Fraktion, Interessentschaft ecc.), muss die landwirtschaftliche Tätigkeit im Haushalt angeführt sein;

3. Steuerliche Aspekte

Die Dienstleistungen, welche die Mitglieder eines Maschinenringes untereinander erbringen, sind sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Mehrwertsteuer und der IRAP befreit. Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Für die Ausführung des Auftrages darf nur die eigene Arbeitskraft (und gegebenenfalls jene der Familienmitglieder, die ständig in der Landwirtschaft mitarbeiten und bauernversichert sind) eingesetzt werden.
- Beim Auftrag muss es sich entweder um Arbeiten im Bezug auf die Verbesserung und Erhaltung des Berggebietes (wie Aufforstungsarbeiten, Arbeiten für die Errichtung von Forstwegen, Dämmen für die Wasserregulierung, den Schutz vor Unwetterschäden und Waldbränden) oder andererseits um landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Arbeiten (wie z. B. Pflügen, Saatausbringung, Baumschnitt, Mahd, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Einbringen der Ernte, Holzschlägerungen ecc.) handeln.
- Der Auftragnehmer darf nur jene Betriebsmaschinen und Geräte verwenden, die sich in seinem Eigentum befinden.
- Der Gesamtwert der im Jahr erbrachten Dienstleistungen darf den Betrag von 25.822 Euro nicht überschreiten.

4. Haftungsaspekte bei Schäden

Die Mitglieder sind bei allen überbetrieblichen Maschineneinsätzen gegenüber Dritte versichert. Diese Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Schäden sind bis 3 Mio Euro pro Schadensfall gedeckt. Durch verschiedene Initiativen konnten wir das Dienstleistungsangebot in den letzten Jahren für unsere Mitglieder steigern.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten an Vorteilen!

5. Ihre Vorteile...

- Sonderkonditionen bei Traktor,- Transporter,- Mähtrac Versicherung – zurzeit 106 Euro, die Deckungssumme wird laufend auf die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme angepasst;
- Sonderkonditionen bei Hängerversicherung – zurzeit 25 Euro, die Deckungssumme wird laufend auf die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme angepasst;
- Sonderkonditionen bei Feuerversicherungen;
- Sonderkonditionen bei Haftpflichtversicherungen;
- Sonderkonditionen bei Autoversicherungen;
- Sonderkonditionen bei Krankenversicherung;
- Informieren Sie sich bei den Sprechstunden mit unserem Versicherungsfachmann rund um alle Versicherungsfragen in der Landwirtschaft;
- Preisvorteile bei „Partnerfirmen Maschinenring“; Rieper, Passuello, Nils, Beikircher Grünland, Heizung Widmann, Hänger-Center, ecc ………..
- Herausgabe der Richtpreise für den überbetrieblichen Maschineneinsatz;
- Durchführung von Gemeinschaftsbestellungen von UMA Treibstoff; Preisvorteil bis zu 5 Cent/Liter
- Informationen mittels Maschinenring Zeitung, Rundschreiben und SMS Info Dienst;
- Produktbörse: Kostenlose Vermittlung landw. Produkte und gebrauchter Maschinen;
- Einzelberatungen;
- Organisation von Lehrfahrten;
- Informationen bezüglich der Verkehrsvorschriften mit landwirtschaftlichen Maschinen;
- Vorbereitung der Ansuchen für die Sondergenehmigungen für landw. Maschinen, welche die Transportbreite von 2,55 mt. überschreiten;
- Beratungen im Zusammenhang mit der Lagerung des landw. Treibstoffes;
- Vorteile bei der Beitragsvergabe beim Neuankauf von Maschinen – sofern diese überbetrieblich eingesetzt werden;
- Organisation von Feldspritzenüberprüfungen sowie Herbiziedgeräten;
- Organisation von Bodenprobenentnahmen mit Analyse ;
- Organisation und Beratung über das aufrauen von Spaltenböden;
- Organisation und Beratung über die Gülleseparation;
- Koordinierung der überbetrieblichen Maschineneinsätze;
- Vermittlung von Nebenerwerbsmöglichkeiten durch unsere gewerbliche Firma der Südtiroler-Agrar-Maschinenringservice GmbH mit Kurzbezeichnung „SAM‘

6. Mitgliedschaft im Maschinenring lohnt sich!

Sollten wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft geweckt haben, dann beantragen Sie die Mitgliedschaft mittels Antragsfomular . Der jährliche Mitgliedsbeitrag für landwirtschaftliche Betriebe beträgt 50 Euro (Einmalige Beitrittsgebühr 50€), für öffentliche Körperschaften 140 Euro(Einmalige Beitrittsgebühr 120€)
Hinweis: Die Mitgliedschaft kann jederzeit wieder gekündigt werden.

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