10.01.2022

Fälligkeiten im Überblick:

 

Anwender von Arbeitsmitteln, welche den Grund- oder Auffrischungskurs vor dem 31.12.2017 absolviert haben, müssen innerhalb 31.12.2022 den nächsten Auffrischungskurs besuchen;

Anwender von Arbeitsmitteln, welche nach dem 31.12.2017 den Grund- oder Auffrischungskurs absolvieren, müssen innerhalb von 5 Jahren nach Kursabschluss den nächsten Auffrischungskurs besuchen.

Infos u. Anmeldungen:
Sbb-Weiterbildungsgenossenschaft
Kanonikus-Michael-Gamperstrasse 5
39100 Bozen

Tel. 0471 999335 oder E-Mail: weiterbildung@sbb.it

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